Pflegeleistungen auf Basis des persönlichen Budgets
BFH bejaht Umsatzsteuerfreiheit für Pflegeleistungen durch die Leistungsform des persönlichen Budgets
In der Systemgastronomie ist die Ausgabe sogenannter „Spar-Menüs“, bestehend aus einem Gericht mit einem Getränk, zu einem festen Gesamtpreis üblich. Die Menüs werden zum Verzehr außer Haus verkauft. Während für den Speisenanteil der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist, gilt für das Getränk der Regelsteuersatz. Zur sachgerechten Bestimmung der Umsatzteile, auf die der ermäßigte Steuersatz bzw. der Regelsteuersatz anzuwenden ist, sind folgende Aufteilungsmethoden gebräuchlich:
Die sogenannte „Food-and-Paper“- Methode (F&P-Methode) basiert auf dem Wareneinsatz. Hier werden die Wareneinsatzanteile für die einzelnen Bestandteile der Spar-Menüs gegenübergestellt. Darüber hinaus gibt es noch die Einzelverkaufspreismethode (EVP-Methode). Hier werden die Einzelverkaufspreise für die Spar-Menü-Komponenten ins Verhältnis zueinander gesetzt. Gastronominnen und Gastronomen können grundsätzlich beide Methoden wählen. Voraussetzung für die Anwendung der F&P-Methode ist, dass diese ebenso sachgerecht ist wie die grundsätzlich vorzunehmende Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Fall die Anwendung der F&P-Methode aus zwei Gründen nicht für zulässig erachtet. Zum einen lagen Überpreise bei der Festlegung des Spar-Menü-Preises vor. Das heißt, der anteilige Preis für eine Komponente lag über dem Einzelverkaufspreis. Zum anderen flossen Veränderungen bei den Einkaufspreisen für den Wareneinkauf bei Anwendung der F&P-Methode sofort ein, obwohl die Neuware in der Regel erst eine Woche später in den Verkauf kam (Urteil vom 22.1.2025 - XI R 19/23).
Stand: 24. September 2025
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